
US-Kapitalerträge richtig melden: Wichtige Hinweise für Steuerpflichtige
Wir möchten Sie auf einen wichtigen steuerlichen Sachverhalt im Zusammenhang mit Einkünften aus den USA aufmerksam machen.
Sofern Sie in den USA Kapitalerträge erzielen (z. B. Zinsen, Dividenden oder Erlöse aus Aktienverkäufen), müssen diese nach unserer Auslegung des jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommens zwischen den USA und Ihrem Heimatland in der Steuererklärung Ihres Heimatlandes angegeben werden und sind dort gegebenenfalls auch zu versteuern.
Wir raten Ihnen dringend, diesen Sachverhalt mit Ihrem örtlichen Steuerberater zu besprechen, um eine korrekte Bearbeitung sicherzustellen und mögliche Fehler in der Steuererklärung zu vermeiden.
Eine fehlerhafte Angabe solcher Kapitalerträge kann zu Strafen oder Bußgeldern führen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.