
IRS-Regeln für Auslandskonten und Geschenke – was Sie wissen müssen
Immer mehr Amerikaner haben Verbindungen ins Ausland – sei es durch ein Bankkonto, eine Investition oder ein Geschenk von Verwandten. Vielleicht haben Sie ein Haus geerbt, Anteile an einer Firma gekauft oder Geld aus der Heimat Ihrer Familie bekommen.
Wichtig zu wissen: Auch wenn das Geld weit weg liegt, bleibt die Steuerpflicht. Die US-Steuerbehörde (IRS) verlangt, dass Sie bestimmte Konten, Vermögenswerte und Geschenke melden – selbst dann, wenn sie aktuell keine Einnahmen bringen. Wer das nicht tut, riskiert hohe Strafen.
Hier erfahren Sie in einfachen Schritten, worauf Sie achten sollten.
Wer muss Auslandskonten und Geschenke melden?
- US-Staatsbürger und Greencard-Inhaber – egal, wo sie wohnen.
- Personen, die lange genug in den USA leben (sogenannter „Substantial Presence Test“).
- Auch wer zu wenig Einkommen hat, um eine Steuererklärung abzugeben, kann trotzdem verpflichtet sein, bestimmte Formulare einzureichen.
Wichtige Meldungen und Formulare
FBAR – Auslandskonten
- Meldepflicht, wenn die Gesamtsumme aller Auslandskonten irgendwann im Jahr mehr als 10.000 USD beträgt.
- Dazu gehören Bankkonten, Depots, Altersvorsorge oder Lebensversicherungen mit Sparanteil.
- Abgabefrist: 15. April (automatische Verlängerung bis 15. Oktober).
- Strafe: bis zu 10.000 USD pro Verstoß.
Form 8938 (FATCA-Regeln)
- Wird mit der Steuererklärung eingereicht.
- Meldepflicht bei höheren Vermögenswerten (z. B. ab 50.000 USD für Ledige).
- Betroffen sind u. a. Bankkonten, Wertpapiere, Firmenbeteiligungen oder Trusts im Ausland.
Form 3520 – Geschenke & Erbschaften
- Geschenke oder Erbschaften von Privatpersonen aus dem Ausland über 100.000 USD pro Jahr müssen gemeldet werden.
- Geschenke von Firmen oder Partnerschaften schon ab ca. 18.000 USD.
- Strafe: bis zu 25 % des Wertes, wenn man nichts meldet.
Form 3520-A – Trusts
- Pflicht, wenn Sie Eigentümer eines ausländischen Trusts sind.
- Enthält die Jahresabrechnung des Trusts.
Weitere mögliche Formulare:
- 5471 für Anteile an ausländischen Firmen
- 8865 für Beteiligungen an ausländischen Personengesellschaften
- 8858 für ausländische Einheiten ohne eigene Besteuerung
- 8621 für passive Investmentfonds im Ausland
Häufige Fehler vermeiden
- Sie haben die Summen falsch verstanden: Beim FBAR zählt der Gesamtwert aller Konten, nicht nur das größte.
- Sie haben Unterschriftsrechte vergessen: Auch wer nur Zugriff hat, muss melden.
- Sie haben die Versicherungen übersehen: Lebensversicherungen oder Renten mit Rückkaufswert gelten oft als Konto.
- Sie haben die Geschenke unterschätzt: Sie müssen gemeldet werden – auch wenn sie nicht besteuert werden.
Was tun, wenn Sie bisher nichts gemeldet haben?
- Nachreichung mit Erklärung: Möglich, wenn keine zusätzlichen Steuern offen sind.
- „Streamlined“-Verfahren: Für Fälle ohne Absicht, reduziert Strafen erheblich.
- Voluntary Disclosure Program (VDP): Für schwerwiegende Fälle, wenn ein vorsätzliches Verschweigen vermutet werden könnte.
Tipp: Machen sie nicht den Fehler einer „stillen Korrektur“ (einfach nachträglich einreichen, ohne offizielles Verfahren) – das kann nach hinten losgehen!!
Warum Beratung wichtig ist
Internationale Steuerpflichten sind kompliziert. Schon kleine Fehler können teuer werden. Ein erfahrener Steuerberater von unserem Team bei Allure hilft Ihnen:
- herauszufinden, was genau gemeldet werden muss
- alle Formulare korrekt einzureichen
- Probleme aus der Vergangenheit richtig zu lösen
- Strafen zu vermeiden und besser zu planen
Ausländische Konten und Geschenke sind kein Problem – solange sie korrekt gemeldet werden. Wer sie ignoriert, läuft Gefahr, hohe Strafen zu zahlen.