
Das Entlastungsverfahren für ehemalige US-Bürger: Einfach durch die Ausbürgerung
Für Menschen, die sich entschieden haben, ihre US-Staatsbürgerschaft aufzugeben, kann der Prozess emotional und organisatorisch sehr kompliziert sein. Neben den persönlichen Gründen müssen Auswanderer auch ihre steuerlichen Verpflichtungen gegenüber den USA regeln. Um diesen Prozess zu vereinfachen, hat die US-Steuerbehörde (IRS) ein spezielles Entlastungsverfahren eingeführt, namens „Relief Procedure for Former Citizens“. Dieses Verfahren bietet ehemaligen US-Bürgern einen klaren Weg, ihre Steuerpflichten zu erfüllen.
Hinweis: Dieser Artikel richtet sich ausschließlich an Personen, die noch nie eine US-Steuererklärung abgegeben haben und wahrscheinlich „zufällige Amerikaner“ sind – also durch Geburt US-Bürger wurden, aber nie (oder kaum) in den USA gelebt oder gearbeitet haben.
Was ist „Relief Procedure for Former Citizens“?
Dieses Entlastungsverfahren, offiziell „Relief Procedures for Certain Former Citizens“ genannt, wurde vom IRS eingeführt, um Menschen zu helfen, die ihre US-Staatsbürgerschaft aufgegeben haben und ihre Steuerpflichten nachträglich erfüllen möchten. Ziel ist es, den Prozess einfacher zu machen und mögliche Strafen zu vermeiden.
Wichtige Punkte des Programms
Begrenzter Rückblick-Zeitraum
Betroffene müssen ihre Steuererklärungen nur für die fünf Jahre vor ihrer Ausbürgerung abgeben – nicht für das Jahr der Ausbürgerung.
Keine Berechnung der Exit-Steuer
Normalerweise müssen vermögende Personen beim Austritt aus der US-Staatsbürgerschaft eine sogenannte Exit-Steuer zahlen. Wer für dieses Programm berechtigt ist, muss diese Steuer nicht berechnen oder zahlen.
Nachweis: Kein Vorsatz zur Steuerhinterziehung
Man muss bestätigen, dass das frühere Nicht-Abgeben der Steuererklärungen nicht absichtlich war, sondern aus Unwissenheit oder anderen harmlosen Gründen geschah.
Keine Strafen für fehlende Berichte
Wer Informationspflichten wie z. B. über ausländische Bankkonten (FBAR oder FATCA) nicht erfüllt hat, wird dafür im Rahmen dieses Programms nicht bestraft.
Wer ist berechtigt?
Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:
- Ausbürgerung nach dem 18. März 2010 (dem Stichtag für das FATCA-Gesetz).
- Keine absichtliche Steuervermeidung.
- Gesamtschuld an US-Steuern unter 25.000 USD für die fünf Jahre vor der Ausbürgerung.
- Vermögen unter 2 Millionen USD zum Zeitpunkt der Ausbürgerung.
- Berechtigte Personen haben in den fünf Jahren vor der Ausbürgerung im Durchschnitt nicht mehr Einkommensteuer gezahlt, als in IRC 877(a)(2)(A) erlaubt ist.
- Alle Formulare und Erklärungen müssen korrekt ausgefüllt und eingereicht werden.
Vorteile des Verfahrens
- Weniger Aufwand: Nur fünf statt sechs Jahre Steuererklärungen.
- Keine oder verminderte Strafen, solange man ehrlich und ohne Absicht keine Steuererklärungen gemacht hat.
- Keine Exit-Steuer: Ein komplexer und teurer Schritt entfällt.
- Einfacherer Übergang: Das Verfahren hilft dabei, den bürokratischen Teil der Ausbürgerung einfacher zu bewältigen.
Wie funktioniert die Teilnahme?
- Steuererklärungen einreichen: Für die letzten fünf Jahre vor der Ausbürgerung – inklusive aller nötigen Formulare.
- Eidesstattliche Erklärung: Man muss schriftlich versichern, dass das frühere Fehlverhalten nicht vorsätzlich war.
- Alle Unterlagen einreichen: An das IRS, wie in den Vorgaben des Verfahrens beschrieben.
Für Menschen, die nie US-Steuererklärungen abgegeben haben und wahrscheinlich „zufällige Amerikaner“ sind, bietet das Entlastungsverfahren, „Relief Procedure for Former Citizens“, eine einfache und faire Möglichkeit, ihre steuerlichen Verpflichtungen zu erfüllen. Durch weniger Bürokratie, den Wegfall der Exit-Steuer und den Verzicht auf Strafen wird der Prozess der Ausbürgerung deutlich erleichtert.